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   LG Aachen, 16.02.2016 - 10 O 338/15   

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LG Aachen, 16.02.2016 - 10 O 338/15 (https://dejure.org/2016,4905)
LG Aachen, Entscheidung vom 16.02.2016 - 10 O 338/15 (https://dejure.org/2016,4905)
LG Aachen, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 10 O 338/15 (https://dejure.org/2016,4905)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2016 - 10 O 338/15
    Insbesondere kann der Verbraucher aus der Wendung "frühestens" nicht erkennen, wann genau die Frist beginnt (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011, XI ZR 349/10, Rz. 34, juris m. w. N.; OLG Köln, Urteil vom 23.01.203, 13 U 69/12, Tz. 26, juris).

    Ein Unternehmer kann sich nur dann auf den Vertrauensschutz aufgrund der BGB-InfoV berufen, wenn er ein Formular verwendet, das der Musterbelehrung in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der äußeren Gestaltung vollständig entspricht; entscheidend ist, ob der Unternehmer die Belehrung einer eigenen Bearbeitung unterzogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011, XI ZR 349/10, Tz. 37 ff. m. w. N., juris).

    Entscheidend für die Schutzwirkung aufgrund der BGB-InfoV ist nämlich nur, dass die Beklagte insoweit den vom Verordnungsgeber entworfenen Text der Musterbelehrung einer eigenen Bearbeitung unterzogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011, XI ZR 349/10, Tz. 39, juris).

    Es kommt zudem auf den konkreten Umfang der vom Unternehmer vorgenommenen Änderungen nicht an, zumal es mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters ohnehin nicht möglich wäre, eine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze zu ziehen, ab deren Überschreitung die Schutzwirkung nicht mehr gelten würde (vgl. BGH, Urteil 28.06.2011, XI ZR 349/10, Tz. 39, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 69/12, Tz. 30, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 217/11, Tz. 24, juris).

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 217/11
    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2016 - 10 O 338/15
    cc) Es ist auch ohne Belang, ob sich der Mangel der Widerrufsbelehrung im konkreten Fall zulasten des Verbrauchers auswirkt, etwa weil dessen Verständnis des Widerrufsrechts dadurch erschwert wurde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 69/12, Tz. 31, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 217/11, Tz. 25, juris).

    Es kommt zudem auf den konkreten Umfang der vom Unternehmer vorgenommenen Änderungen nicht an, zumal es mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters ohnehin nicht möglich wäre, eine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze zu ziehen, ab deren Überschreitung die Schutzwirkung nicht mehr gelten würde (vgl. BGH, Urteil 28.06.2011, XI ZR 349/10, Tz. 39, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 69/12, Tz. 30, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 217/11, Tz. 24, juris).

    Sogar nur punktuelle Abweichungen gegenüber der Musterbelehrung können mithin den Vertrauensschutz entfallen lassen (OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 217/11, Tz. 25, juris).

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 69/12

    Rückabwicklung eines Vertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2016 - 10 O 338/15
    Insbesondere kann der Verbraucher aus der Wendung "frühestens" nicht erkennen, wann genau die Frist beginnt (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011, XI ZR 349/10, Rz. 34, juris m. w. N.; OLG Köln, Urteil vom 23.01.203, 13 U 69/12, Tz. 26, juris).

    cc) Es ist auch ohne Belang, ob sich der Mangel der Widerrufsbelehrung im konkreten Fall zulasten des Verbrauchers auswirkt, etwa weil dessen Verständnis des Widerrufsrechts dadurch erschwert wurde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 69/12, Tz. 31, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 217/11, Tz. 25, juris).

    Es kommt zudem auf den konkreten Umfang der vom Unternehmer vorgenommenen Änderungen nicht an, zumal es mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters ohnehin nicht möglich wäre, eine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze zu ziehen, ab deren Überschreitung die Schutzwirkung nicht mehr gelten würde (vgl. BGH, Urteil 28.06.2011, XI ZR 349/10, Tz. 39, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 69/12, Tz. 30, juris; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2013, 13 U 217/11, Tz. 24, juris).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2016 - 10 O 338/15
    Zwar sind sie ausweislich der Darlehensverträge als GbR verbunden, wobei rechtsfähige Personengesellschaften nicht in den Anwendungsbereich der §§ 491 ff. BGB fallen (vgl. BGH, XI ZR 63/01, Urteil vom 23.10.2001, NJW 2002, 368).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2016 - 10 O 338/15
    Der Verbraucher wird jedoch im Unklaren darüber gelassen, um welche etwaigen Umstände es sich dabei handelt (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2009, VIII ZR 219/08, Tz. 15, juris).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2016 - 10 O 338/15
    Das ist nämlich nur dann der Fall, wenn sich der Verpflichtete aufgrund des Verhaltens des Berechtigten darauf eingerichtet hat, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde und dem Verpflichteten aufgrund des geschaffenen Vertrauenstatbestandes ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 23.01.2014, VII ZR 177/13, NJW 2014, 1230, 1231; Palandt/Grüneberg, BGB, § 242 Rn. 95).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2016 - 10 O 338/15
    Vor diesem Hintergrund konnte die Beklagte trotz des langen Zeitablaufs seit Vertragsschluss nicht in schutzwürdiger Weise darauf vertrauen, dass die Kläger ihr Widerrufsrecht nicht mehr ausüben würden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012, 13 U 30/11, Tz. 24, juris).
  • OLG Köln, 06.11.2015 - 13 U 113/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2016 - 10 O 338/15
    Gerade weil die Widerrufsbelehrung ersichtlich an den Verbraucher und nicht an die Mitarbeiter der Beklagten gerichtet ist, besteht jedenfalls die Gefahr, dass der Verbraucher den Hinweis dahingehend versteht, dass er selbst die Frist noch einmal prüfen müsse (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06.11.2015, 13 U 113/15).
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